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Gewährleistung, Umtausch, Rückgabe


Welche Regeln gelten für gilt für Käufer und Beschenkte, wenn sie etwas umtauschen möchten?

Die Gewährleistung
Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf alle neuen Waren.

In dieser Zeit kann der Kunde reklamieren, wenn ein Mangel auftritt.

Die Beweislast
Der Kunde kann in den ersten sechs Monaten ohne Nachweis der Schuld reklamieren. Nach sechs Monaten liegt die Beweislast bei ihm.

Was heißt das?

Tritt ein Defekt auf, so muss der Kunde beweisen, dass dieser schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Die Reklamation
Wer sammelt schon alle Verpackungen? Darf man trotzdem reklamieren?

Will man eine Ware reklamieren, meckern einige Händler: »Ohne Originalverpackung geht das nicht.« Stimmt nicht! Wichtig ist allein der Kassenbeleg. Nur, wenn der Käufer mit dem Händler besprochen hatte, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben zu können, kann der Verkäufer auf die Verpackung pochen.

Wahlmöglichkeiten
Ein gesetzliches Rückgaberecht "bei Nichtgefallen" gibt es eigentlich nicht. Daher sollte man vor dem Geschenkekauf mit dem Verkäufer vereinbaren, notfalls die Ware umtauschen oder zurückgeben zu können. Wenn das nicht geht unter Umständen den Laden wechseln oder dieses nur ankündigen...


Im Handbuch-Deutschland steht hierzu:
"Umtauschen
Stellt man nach dem Kauf eines Artikels fest, dass man ihn nicht behalten möchte (...) kann man es im Regelfall umtauschen. Voraussetzung: die „Quittung“ oder der „Kassenbon“ muss vorgelegt werden. Der Umtausch sollte innerhalb weniger Tage stattfinden. Vom Umtausch ausgeschlossen sind meistens Badebekleidung, Unterwäsche und preisreduzierte Ware."
Quelle: http://www.handbuch-deutschland.de/book/de/005_003_003.html

Selbst bei Privatverkäufen gilt mittlerweile generell eine Garantie. Diese kann aber durch eine Vereinbarung beim Kauf aufgehoben werden.
 
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